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   BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88   

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https://dejure.org/1988,10752
BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88 (https://dejure.org/1988,10752)
BGH, Entscheidung vom 15.07.1988 - 3 StR 207/88 (https://dejure.org/1988,10752)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 1988 - 3 StR 207/88 (https://dejure.org/1988,10752)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schwere räuberischer Erpressung und Beihilfe zu schwerer räuberischer Erpressung - Vereidigung eines Zeugen - Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht da im Prozess kein Arzt für Psychiatrie und/oder Psychologie als Sachverständigen hinzugezogen wurde - Verwirklichung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub -

    Auszug aus BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88
    § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt jedoch voraus, daß die mitgeführte Schußwaffe funktionstüchtig und schußbereit ist oder wenigstens jederzeit schußbereit gemacht werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2115, 2116; 1976, 248; StV 1987, 67).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 277/65

    Begriff der Waffe im technischen Sinn - Mitführen einer mit Platzpatronen

    Auszug aus BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88
    § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB setzt jedoch voraus, daß die mitgeführte Schußwaffe funktionstüchtig und schußbereit ist oder wenigstens jederzeit schußbereit gemacht werden kann (vgl. BGH NJW 1965, 2115, 2116; 1976, 248; StV 1987, 67).
  • BGH, 24.10.1986 - 3 StR 467/86

    Prüfung eines minder schweren Falls bei einer Beihilfetat

    Auszug aus BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88
    Das Landgericht hat sich bei der Verneinung des minder schweren Falles erkennbar nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes (hier § 27 StGB) bereits dazu führt, einen minder schweren Fall zu bejahen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 4 m.w.N.).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.07.1988 - 3 StR 207/88
    Es ist nicht erkennbar, daß die Strafkammer Zweifel an der Sachkunde des Gutachters hatte oder hätte haben müssen und es deshalb geboten gewesen wäre, einen anderen Sachverständigen zuzuziehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53).
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